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INFORMATIONEN ZUR BESTATTUNG |
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Alle Angelegenheiten im Bestattungsfall werden durch das von Ihnen ausgewählte Bestattungsinstitut geregelt. Das Bestattungsinstitut vereinbart den Termin mit dem Pfarrer und den Termin für die Trauerhalle. Es informiert die Friedhofsverwaltung über die Bestattung, damit zum einen eine Organistin/ein Organist bestellt wird und zum anderen die Abrechnung erfolgt. In vielen Fällen regelt das Bestattungsinstitut den gesamten Zahlungsverkehr. Die Angehörigen erhalten dennoch durch die Friedhofsverwaltung einen Gebührenbescheid zur Information.
Als Sachbearbeiterin für das Friedhofswesen steht Ihnen im Gemeindebüro Frau Ostermann, ( 9186-14 zur Verfügung. Unseren Friedhofsverwalter, Herrn Klesper, erreichen Sie unter ( 17909 oder 0171/6208177 (Handy).
Der Friedhof Schwelm-Oehde besteht aus einem städtischen und einem evangelischen Teil. Auf dem evangelischen Teil des Friedhofes gibt es 4 verschiedene Grabarten:
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Wahlgrabstätten
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Wahlgrabstätten können von den Angehörigen der/des Verstorbenen zusammen mit unserem Friedhofsverwalter, Herrn Klesper, ausgesucht werden. Der ev. Friedhof verfügt über ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten. In einem 1-stelligen Wahlgrab können bis zu einem Sarg und eine Urne oder 2 Urnen beigesetzt werden, bei mehrstelligen Wahlgräbern, die entsprechende Anzahl mehr. Die Ruhezeit und die Nutzungszeit beträgt bei Wahlgräbern 25 Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Diese Grabform wird sehr häufig von Familien gewählt, denen es wichtig ist, neben ihren Familienangehörigen oder ihrem Partner bestattet zu werden.
Siehe auch: Wahlgemeinschaftsgrabstaetten.pdf [105 KB]
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Reihengrabstätten
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Reihengräber werden – wie auch schon der Name sagt – der Reihe nach vergeben, können also nicht ausgesucht werden. Die Ruhezeit für ein Reihengrab beträgt 25 Jahre. Ein Reihengrab kann nicht wiedergekauft bzw. verlängert werden. In einem Reihengrab kann nur ein Sarg oder eine Urne bestattet werden.
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Rasen-Reihengrabstätten
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Gräber auf dem Rasen-Reihengrabfeld werden ebenfalls der Reihe nach vergeben. Es ist nicht möglich, einzelne Gräber freizuhalten, damit Ehepaare evtl. nebeneinander bestattet werden können. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, ein Nutzungsrecht an dem Grab wird nicht erworben. Ein Rasen-Reihengrab kann nicht verlängert werden. Die Bestattung von Särgen und Urnen ist gleichermaßen möglich. Auf dem Rasen-Reihengrab entfällt die Pflege des Grabes durch die Angehörigen. Es ist jedoch möglich dort Blumen niederzulegen. Die niedergelegten Blumen werden jedoch bei jedem Mähvorgang durch die Friedhofsmitarbeiter abgenommen und nicht wieder hingelegt. Im Unterschied zur anonymen Bestattung, wie die Stadt sie anbietet, sind die einzelnen Grabstätten kenntlich. Jedes Grab erhält eine Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen und mit Geburts- und Todesdatum. Alle Grabplatten enthalten die gleichen Angaben, Ausnahmen sind nicht möglich.
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Urnenkammern
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Urnenkammern können von den Angehörigen der/des Verstorbenen zusammen mit unserem Friedhofsverwalter, Herrn Klesper, ausgesucht werden. In einer Kammer können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit und die Nutzungszeit beträgt bei Urnenkammern 25 Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Siehe auch:
Urnenwände auf dem Ev. Friedhof
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Wahlgemeinschaftsgrabstätten
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Wahlgemeinschaftsgrabstätten für zwei Verstorbene. Die Anlage und Unterhaltung erfolgt für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung. Die Nutzungsberechtigten haben lediglich die Verpflichtung, auf die Grabstätte eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe 0,50 m x 0,50 m zu legen. Als Inschrift sind Vorund Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen aufzunehmen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Grabplatte mit Symbolen zu versehen. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern bepflanzt und gepflegt. Die Hinterbliebenen haben somit, keine Grabpflege mehr zu bewältigen. Das Nutzungsrecht, z.B. an einer solchen Urnengrabstätte, ist für 700,-€ zu bekommen. Somit viel günstiger, als eine Urnennische.
Siehe auch: Wahlgemeinschaftsgrabstaetten.pdf [105 KB]
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Satzung und Gebühren
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Informationen zum Download: Friedhofssatzung vom 13.9.2005: Friedhofssatzung30.03.09.pdf [76 KB]
Gebührensatzung vom 13.9.2005: Gebuehrensatzung30.03.09.pdf [17 KB]
Richtlinien für die Grabmalbepflanzung vom 13.9.2005: Grabmalbepflanzungssatzung13.09.05.pdf [27 KB]
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Druckbare Version
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