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 FREUDE UND LEID
Taufe
Konfirmation
Trauung
Bestattung

INFORMATIONEN ZUR TAUFE

Anmeldung

Bitte sprechen Sie zunächst den von Ihnen gewünschten Termin für Ihre Taufe mit Ihrer Gemeindepfarrerin/Ihrem Gemeindepfarrer ab.
Nachdem Sie den Termin mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer abgesprochen haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro, um die Taufe Ihres Kindes schriftlich anzumelden.
Für die schriftliche Anmeldung benötigen wir Ihr Stammbuch und die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Das Stammbuch erhalten Sie am Tag der Taufe ausgefüllt wieder zurück.
Bitte nehmen Sie die schriftliche Anmeldung sehr rechtzeitig vor!

Bei auswärtigen Gemeindegliedern erlauben wir uns, einen Kostenbeitrag für die Taufkerze zu erheben.



Die Paten

Für die Taufe Ihres Kindes benötigen wir von Ihnen die Namen und Adressen der Paten.
Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Daneben können Glieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Von Paten, die nicht aus Schwelm kommen, benötigen wir eine Patenbescheinigung. Diese erhalten die Paten in ihrem jeweiligen Gemeindebüro.

Bitte suchen Sie im Interesse Ihres Kindes die Paten sehr sorgfältig aus. Einmal in das Stammbuch vorgenommene Eintragungen können nicht rückgängig gemacht werden!


Der Taufspruch

Dem Täufling wird bei der Taufe ein Taufspruch mit ins Leben gegeben. Auf der Taufurkunde und im Familienstammbuch sowie in den Kirchenbüchern der Kirchengemeinde wird der Taufspruch eingetragen.

Bei dem Taufspruch handelt es sich um ein Bibelwort, das Mut, Perspektive und Glaubensweisheit zusprechen soll.

Eltern können sich an der Auswahl des Taufspruchs beteiligen. Als einen ausführlichen Ratgeber der Suche möchten wir Ihnen die Internetseite http://www.taufspruch.de nennen.

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